allfällige Transportkosten (Hin- und Rückweg) werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
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Reparaturaufträge werden während der normalen Arbeitszeit (Mo. bis Fr. 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr) entgegengenommen und im Rahmen der Verfügbarkeit geeigneten Personals und Materials ausgeführt.
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Für die Reparatur benötigte Ersatzteile werden mit einer Garantie von 90 Tagen verkauft. Die Garantieverpflichtung der ESAG beschränkt sich auf den Ersatz derjenigen Teile, die vom Kunden innert der Garantieperiode ohne Verzug als defekt gemeldet und von der ESAG ebenfalls als defekt befunden werden.
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ESAG übernimmt keine Gewähr dafür, dass Maschinen bzw. Programme im Anschluss an solche Serviceleistungen betriebstüchtig sind und ohne Unterbruch und Fehler funktionieren. Sind die von der ESAG gemäss diesen Bedingungen erbrachten Serviceleistungen aufgrund eines Verschuldens des ESAG Personal fehlerhaft, und/oder treten dadurch Schäden an den betroffenen Maschinen bzw. Programmen auf, so wird die ESAG – unter Ausschluss jeder weitergehenden Garantieverpflichtung und Haftung – die vom Kunden schriftlich angezeigten Schäden oder Fehler beseitigen. Die ESAG schliess jede Haftung für Schäden an aufgezeichneten Daten sowie für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, ausdrücklich aus. Jede weitergehende Garantie wird wegbedungen.
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Die Rechnungsstellung für Serviceleistungen nach Aufwand erfolgt immer an den Auftraggeber. Rechnungsbeträge sind fällig bei Erhalt der Rechnung und sind so zu zahlen, dass sie der ESAG innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Verfügung stehen.
Handelswaren
1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der ESAG AG und dem Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. ESAG AG ist be-rechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Anderslautende Bedingungen, welche vom Besteller übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, haben nur mit unserer jeweiligen schriftlichen Zustimmung Gültigkeit.
2. Preise
2.1. Die ESAG AG kommuniziert dem Kunden den für das Produkt aktuell geltenden Referenzpreis zzgl. der vorgezogenen Recycling Gebühr (vRG).
2.2. Die vRG basiert auf dem Referenzpreis exkl. MwSt. gemäss offizieller Bestimmung SWICO, ohne Berücksichtigung zusätzlicher Rabatte oder Projektpreise
2.3. Verbindlich sind jedoch ausschliesslich die in unseren Bestätigungen genannten Preise.
3. Bestellungen
3.1. Bestellungen bei der ESAG AG können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3.2. Die Bestellung ist grundsätzlich gültig, wenn sie von der ESAG AG schriftlich bestätigt ist.
3.3. Bei Auslieferung oder Abholung innerhalb drei Arbeitstagen nach Bestellungseingang erfolgt keine Auftragsbestätigung.
4. Auslieferung
4.1. Die Auslieferung erfolgt ab Lager ESAG AG. Die Verfügbarkeit und Lieferbarkeit kann nicht garantiert werden. Die angegebenen Liefertermine sind als Richtwerte zu verstehen. Die ESAG AG übernimmt keine Haftung für Schäden aus verspäteten Lieferungen.
4.2. Die Frachtkosten und die Verpackung sind in den Preisen nicht enthalten und gehen bis zu einem Rechnungsbetrag von CHF 5000.00 zu Lasten des Bestellers.
4.3. Expresslieferungen werden zusätzlich verrechnet.
4.4. Bei Teil- und Rückstandslieferungen werden keine Frachtkosten verrechnet.
5. Annahme der Lieferung
5.1. Reklamationen einer Lieferung sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.
5.2. Die Lieferungen sind gegen Transportschäden versichert. Sendungen mit allfälligen Schäden sind sofort dem betreffenden Transportunternehmen zwecks Erstellung des Schadenprotokolls anzumelden.
6. Rücksendungen
6.1. Rücksendungen (spätestens sieben Tage nach Lieferung) sind nur nach vorheriger Absprache mit der ESAG AG zulässig. Nach Ablauf der sieben Tage werden grundsätzlich keine Produkte mehr zurückgenommen.
6.2 Rücksendungen haben stets in der Originalverpackung zu erfolgen.
6.3. Sollte die Rücksendung nicht komplett sein, oder die Originalverpackung Schäden aufweisen, behält sich die ESAG AG das Recht vor, die Sendung zu retournieren oder einen angemessenen Betrag für die Instandstellung zu verrechnen.
7. Garantie und Reparaturen
7.1. Auf alle Produkte gilt die vom Hersteller vorgeschriebene Garantie. Die ESAG AG übernimmt keine über die jeweilige Herstellergarantie gehende Garantieverpflichtung.
7.2 Bei Reparaturen die ESAG AG im Auftrage des Herstellers durchführt gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers.
7.3. Es besteht keine Garantieverpflichtung bei Beschädigung wegen Stromunterbrüchen, von aussen einwirkender Ereig-nisse, Abnutzung, sowie bei abgeänderten oder durch Fremdpersonen reparierten Produkte.
7.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer notwendiger Formatierung oder Auswechslung der Harddisk die Sicherung der Daten Sache des Kunden ist. Alternativ kann der Kunde die ESAG AG mit der Sicherung oder Wiederherstellung der Daten, soweit dies möglich ist, beauftragen.
7.5. Während einer Reparatur werden keine Ersatz-Geräte von der ESAG AG zur Verfügung gestellt.
8. Bezahlung
8.1. Der Faktura Betrag ist innert 30 Tagen rein netto zu begleichen.
8.2. Das Zurückhalten von Zahlungen auf Grund irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
8.3. Die Ware bleibt Eigentum der ESAG AG bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.
8.4. Bei Überschreiten der Zahlungstermine behält sich die ESAG AG das Recht vor, einen bankenüblichen Verzugszins zu be-rechnen und weitere Auslieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen.
9. Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wädenswil, Gerichtsstand ist Horgen. Die ESAG AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu beklagen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle älteren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
CH-8820 Wädenswil 6. April 2010